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Investition in die Zukunft

Wer Lernende ausbildet, investiert in die Zukunft. Damit ein Betrieb diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen kann, muss er gewisse Voraussetzungen erfüllen. In dieser Rubrik sind die gesetzlichen Vorschriften näher beschrieben, insbesondere in Bezug auf die Berufsbildner*innen.

Ausbildungsbetrieb werden

Anforderungen

Die Anforderungen, um Berufsbildner*in zu werden, sind in der Bildungsverordnung Art. 44 und 45 definiert. Demnach muss eine Person:

In den Verordnungen über die berufliche Grundbildung in Artikel 10 des jeweiligen Berufs sind weitere Anforderungen an Berufsbildende formuliert:

Kurse

Die berufspädagogische Qualifikation kann über einen Kurs von 40 Lernstunden erlangt werden (ehemalige Lehrmeisterkurse) oder über Bildungsgänge von 100 Lernstunden, welche mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen und bei Erfolg mit einem Diplom ausgewiesen werden. In Bezug auf die kantonalen Ausbildungsbewilligungen sind die beiden Ausbildungsangebote gleichwertig.

Berufsbildner*innen-Kurse werden von den kantonalen Berufsbildungsämtern angeboten. Auch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet verschiedene Kurse für Berufsbildungsverantwortliche an:

Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.

Merkblatt

SAVOIRSOCIAL hat in einem Merkblatt Schritte für Schritt das Vorgehen beschrieben, wenn ein Betrieb eine Auszubildende anstellen möchte: