Wer Lernende ausbildet, investiert in die Zukunft. Damit ein Betrieb diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen kann, muss er gewisse Voraussetzungen erfüllen. In dieser Rubrik sind die gesetzlichen Vorschriften näher beschrieben, insbesondere in Bezug auf die Berufsbildner/innen.
Die Anforderungen, um Berufsbildner/in zu werden, sind in der Bildungsverordnung Art. 44 und 45 definiert. Demnach muss eine Person:
Die berufspädagogische Qualifikation kann über einen Kurs von 40 Lernstunden erlangt werden (ehemalige Lehrmeisterkurse) oder über Bildungsgänge von 100 Lernstunden, welche mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen und bei Erfolg mit einem Diplom ausgewiesen werden. In Bezug auf die kantonalen Ausbildungsbewilligungen sind die beiden Ausbildungsangebote gleichwertig.
In den Verordnungen über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs sind weitere Anforderungen an Berufsbildende formuliert:
Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.
Im Folgenden sind einige ausgewählte Links mit kantonalen Informationen aufgeführt:
SAVOIRSOCIAL hat in einem Merkblatt die einzelnen Schritte beschrieben, wie ein Betrieb die Ausbildungsbewilligung erhält:
Kurse
Berufsbildner/innen-Kurse werden von den kantonalen Berufsbildungsämtern angeboten. Auch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet verschiedene Kurse für Berufsbildungsverantwortliche an: